Allgemeine Geschäfstbedingungen



Alle in Erfüllung eines Kauf- oder Werkvertrages durchgeführten Lieferungen erfolgen unter Zugrundelegung der vereinbarten nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die mit Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages sind:

  1. Alle gelieferten und montierten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser dingliches Eigentum.
  2. Tritt der Käufer (Werkbesteller) ungerechtfertigt vom Vertrag zurück, ist eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu bezahlen. Weitergehende Schadenersatzansprüche unsererseits werden durch diese Stornogebühr nicht berührt.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen - auch vorprozessualer -, sowie Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat als vereinbart.
  4. Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferzeiten genauest einzuhalten, außer unvorhersehbare Ereignisse hindern uns daran. Zu gewährende Nachlieferfristen richten sich nach den geltenden gesetzlichen Regelungen. Der Käufer (Werkbesteller) hat alle Mehrkosten zu tragen, die durch von ihm veranlaßte Lieferverzögerungen entstehen.
  5. Für Gewährleistungsansprüche sind die Regelungen des österreichischen Gewährleistungsrechtes anzuwenden. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Käufers (Werkbestellers) werden einvernehmlich ausgeschlossen, soferne der Schaden nicht von uns grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Falle mangelhafter Lieferung oder Leistung gilt als vereinbart, daß der Käufer (Werkbesteller) nur jene Zahlungsbeträge vorläufig einbehält, die dem Wert des Mangels der Höhe nach entsprechen.
  6. Holz bzw Furnier ist ein Naturprodukt. Astauswüchse, Risse und Überwachsungen sind spezifische Merkmale. Auch innerhalb eines Stammes können Unterschiede auftreten. Muster von Beizungen bzw Nachbeizungen sind hinsichtlich Farbe und Struktur nur Richtwerte, mit Unterschieden in Farbe und Struktur muß gerechnet werden.
  7. Erfüllungsort ist Alberndorf, Gerichtsstand Hollabrunn.